Das erwartet Sie :
Das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) der Rechtsanwaltskammer geben den Rahmen für die Verrechnung von Anwaltsleistungen vor. Besteht keine Sondervereinbarung (Pauschal- oder Stundenhonorar) gelten die dortigen Kostenregelungen. Mehr Infos dazu finden Sie unter ÖRAK: Tarif und Honorar
Das erwartet Sie :
Eine Stundensatzvereinbarung ist wohl die transparenteste Lösung der Kostenabrechnung. Damit auch hier der Vertretungsaufwand entgegen Ihren Vorstellungen nicht „aus den Rudern läuft“ erfolgt stets eine grobe Honorarabschätzung vorab und eine laufende Kosteninformation.
Das erwartet Sie :
In einigen Bereiche ist aus Erfahrung der Vertretungsaufwand im Vorfeld gut abschätzbar. In diesen Fällen ist ein Pauschalhonorar möglich, damit Sie von Anfang an klar wissen, wie viel die Anwaltsleistung kosten wird.
„Was nix kostet, ist nix wert.“ Unser Erstgespräch ohne die bekannten Anwaltsfloskeln („Das muss ich mir genauer anschauen“; „Das kommt drauf an“) – taxiert mit einer attraktiven Pauschale – ist fundiert, informativ und liefert Klarheit für Ihr Anliegen. Ergibt sich aus dem Erstgespräch ein Auftrag, wird die Erstberatungs-Pauschale natürlich angerechnet.
Ihr Rechtsfreund in Fritzens-Wattens.
Erfahren, lösungstark und am Puls der Zeit. Wir bieten juristische Expertise mit wirtschaftlichem Weitblick.
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