Auf den Schadensfall folgt der Versicherungsstress: Regelmäßig werden geschädigte Personen/Unternehmen vom Versicherungspartner im Stich gelassen. Die Methoden und Praktiken vieler Versicherungsgesellschaften, mit (un)möglichen Einwänden die berechtigte Versicherungsleistung zu versagen, sind bunt wie eine Blumenwiese.
Als spezialisierter Rechtsanwalt auf diesem Gebiet habe ich mich voll und ganz der Vertretung geschädigter, privater wie gewerblicher Versicherter verschrieben, um im Streitfall deren Interessen gegen Versicherungsgesellschaften aller Sparten bestmöglich durchzusetzen.
Versicherungsverträge sind komplex und das Kleingedruckte oft entscheidend. Erfahren Sie hier mehr über meine Tätigkeitsschwerpunkte in den einzelnen Versicherungssparten und wie ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstütze.
Wohnen im Glück erfordert Absicherung fürs Unglück. Das geliebte Eigenheim samt allen fest verbundenen Teilen (zB Fenster, Türen, Wand-/Bodenbeläge, Heizung, Küche) und Außenanlagen (etwa Gartenhaus, Carport, Terrassendächer, unterirdische Pools) ist vor allgemeinen Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruch zu schützen.
Im Schadensfall führen Themen wie Unterversicherung, Gefahrerhöhung, grobe Fahrlässigkeit oder das Fehlen von Zusatzdeckungen und unvollständige Antragsangaben häufig zum Konflikt zwischen den Versicherungspartnern.
Die zielgenaue Feststellung von Deckungslücken, die Klärung der Verantwortlichkeit und der praktische Zugang zur Lösungsfindung sind die Schlüsselfaktoren einer optimalen Rechtvertretung.
Dieser Bereich umfasst im Wesentlichen die gesetzliche Haftpflichtversicherung zur Abwehr oder Deckung von fremden Schadenersatzforderungen aus Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen, den Kaskobereich zur Deckung eigener Fahrzeugschäden (Parkschaden, Wildschaden, Eigenunfall etc) wie auch Regressforderungen von Versicherern gegenüber dem Schadensverursacher.
Durch meine jahrzehntelange Erfahrung und die engagierte Vertretung wird in diesen Angelegenheiten der Versicherungswirtschaft die Stirn geboten – zur Erzielung des optimalen Resultats für die Geschädigten.
Alljährlich ereignen sich österreichweit rund 800.000,00 Unfälle. Die Lebensbereiche Verkehr, Sport, Freizeit und Haushalt bergen viele Gefahren in sich, die im Schadensfall schwere gesundheitliche, aber auch wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen können.
Von Sozialversicherungsseite werden gewisse Folgen nicht (etwa Invalidität aus Privatunfall) oder bloß teilweise getragen (zB Behandlungskosten). Viele Personen entscheiden sich daher für eine private Unfallversicherung und wiegen sich dadurch bei Unfällen im Rund-um-Schutz. Regelmäßig gestaltet sich aber die Schadensabwicklung knifflig.
Unfallversicherer argumentieren etwa mit Vorerkrankungen, Vorunfällen oder Anlageschäden; sie wenden Fehler in der Schadenmeldung oder bei der ärztlichen Inanspruchnahme ein – alles mit dem Ziel, einer Leistungspflicht zu entgehen.
Aus meiner langjährigen Tätigkeit unter Kooperation mit österreichweit führenden Versicherungsmaklern sowie meinem Netzwerk aus Vertrauensmedizinern gehe ich mit vollem Einsatz gegen Unfallversicherer erfolgreich vor.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung/BU sowie die Betriebsunterbrechungsversicherung für Freiberufliche/BUFT sind wichtige Bestandteile im Arbeitsleben. Die Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers ist zeitlich begrenzt. Die anschließenden Sozialleistungen reichen bei längerer Arbeitsunfähigkeit meist nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken. Für Selbstständige stellt die BUFT bei Personenschäden (Unfall, Krankheit des Betriebsleiters) oder Sachschäden (Brand, Sturm, Einbruch etc) die Existenzabsicherung dar.
Eine aussichtsreiche Anspruchsverfolgung bei leistungsunwilligen Versicherern verlangt neben Hartnäckigkeit und Fachwissen hier vorallem wirtschaftliches Verständnis und vernetztes Denken, wobei mir meine duale Ausbildung als Jurist und Betriebswirt sehr zugute kommt.
Schicksalsschläge durch Feuer, Einbruch und Leistungswasser oder Naturereignisse wie Hagel, Sturm, Lawinen, Überschwemmung führen häufig auch zu massiven Schäden an Möbeln, Elektrogeräten, Gebrauchsgegenständen (Kleidung, Bücher, Spielgeräte etc.) und Wertsachen (Schmuck, Bargeld, Wertpapieren).
Die zwei zentralen Streitfragen in derartigen Versicherungsfällen sind:
- Liegt ein versichertes Ereignis vor?
- Fallen die beschädigten/zerstörten Gegenstände unter sachlichen Versicherungsschutz?
Die akribische Prüfung der Vertragsgrundlagen zur Umschreibung des versicherten Risikos (1. Stufe), der Ausschlüsse (2. Stufe) und der Einschlüsse (3. Stufe) entsprechen meiner Liebe fürs Detail als Schlüssel zum Erfolg!
So abwechslungsreich die unternehmerische Tätigkeit ist, so vielschichtig sind die damit verbundenen Risiken: Deckungsschutz im Schadensfall bei Betriebsgebäuden, Anlagen, Waren und Vorräten; Absicherung in den Bereichen Maschinenbruch, Transport, Betriebsunterbrechung und Rechtschutz sowie (gesetzliche/behördlich vorgeschriebene) Haftpflichtdeckung sind nur einige Interessensbereiche für eine möglichst sorgenfreie Unternehmerschaft mit Fokus auf das operative Geschäft.
Versicherungsfälle in diesem Bereich sind charakterisiert durch hohe Komplexität und wirtschaftliche Tragweite. Kurzfristige Kompromisse sind dabei selten der Weg zum (dauerhaften) Glück. Hartnäckigkeit und Durchhaltevermögen als Kerntugenden meiner Arbeit führen dagegen in der Regel zur maximierten Anspruchsdurchsetzung.
Zögern Sie nicht und lassen Sie Ihre Ablehnung oder den Schadensfall noch heute prüfen.
Ihr Rechtsfreund in Fritzens-Wattens.
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